Artikel 2-Fonds
Im Artikel 2-Fonds, der im Jahr 1992 von der Claims Conference verhandelt wurde, können berechtigte jüdische NS-Opfer eine monatliche Beihilfe von € 291 erhalten. Die Claims Conference verwaltet das Programm nach den Regeln der Bundesregierung; diese konnten dank der kontinuierlichen Verhandlungen der Claims Conference seit 1992 beträchtlich erweitert werden. weiter
Mittel- und Osteuropafonds (CEEF)
Im Jahr 1998 hat die Claims Conference mit der Deutschen Regierung die Einrichtung des Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) vereinbart, damit jüdische NS-Opfer in Mittel- und Osteuropa und in der ehemaligen Sowjetunion erstmals Entschädigungsleistungen erhalten konnten. Die monatlichen Beihilfen betragen € 178 für Empfänger in Ländern, die nicht der EU angehören und € 216 für Empfänger in den EU-Beitrittsländern (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn). weiter
Hardship Fund
Der Hardship Fund wurde nach fünfjährigen Verhandlungen der Claims Conference mit der Bundesregierung im Jahr 1980 eingerichtet. Der Fonds ermöglicht Einmalzahlungen in Höhe von € 2.556 an jüdische NS-Opfer, die nach Ablauf der Antragsfrist des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) im Jahr 1965 aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks in den Westen emigriert sind. weiter




