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Mittwoch, 03. Juni 2009

Ghettorenten. Liberalisierung der Kriterien durch neue Gerichtsurteile.

Die Claims Conference begrüßte die jüngsten Entscheidungen des 5. und 13. Senats des Bundessozialgerichts in Kassel mit großem Nachdruck. Versicherer sollen jetzt die Betroffenen über ihre Rechte informieren.

„Die Urteile des Bundessozialgerichts entsprechen dem Geist des Gesetzes und verschaffen vielen Holocaust-Überlebenden, deren Anträge von den Rentenversicherungsträgern abgelehnt wurden, ein Stück weit Gerechtigkeit“ sagte Georg Heuberger, der Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. „Nun geht es darum, die hoch betagten Opfer über ihr Recht auf Überprüfung ihres Anspruchs aktiv zu informieren, damit sie noch zu Lebzeiten die Rentenzahlungen bekommen, die ihnen so lange vorenthalten wurden“, so Heuberger weiter. Die Rentenversicherungsträger stünden in der Pflicht, die abgelehnten Anträge der Ghettoarbeiter von Amts wegen selbständig wieder aufzunehmen und unter Berücksichtigung der genannten Urteile der beiden Senate zu überprüfen. Wie im Gesetz vorgesehen müsse auch die Rückwirkung bis 1997 garantiert werden. Es gehe nicht an, dass berechtigte Überlebende, aufgrund schleppender Verfahren schlechter gestellt würden.

Die Urteile der beiden Senate des Bundessozialgerichts haben weitreichende Folgen für viele der ehemaligen Ghettoarbeiter. Holocaustüberlebende, deren Anträge wegen fehlender oder zu geringfügiger Entlohnung, zu geringem Alter oder wegen nicht freien Willensentschlusses abgelehnt wurden, können jetzt auf der Basis der Urteile doch noch auf eine Bestätigung ihres Rentenantrags hoffen. Rund 95 Prozent der gut 70.000 Anträge auf Zahlung einer Rente nach dem Ghettorentengesetz (ZRBG) waren von den zuständigen Rentenversicherungsbehörden in der Vergangenheit angelehnt worden. In vielen Fällen wurden die Ablehnungen wegen fehlendem Entgelt oder wegen nicht freiem Willensentschluss ausgesprochen.

Terminbericht Nr. 32/09 des Bundessozialgerichts vom 2. Juni 2009

Terminbericht Nr. 33/09 des Bundessozialgerichts vom 3. Juni 2009

Die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) ist der 1951 gegründete Dachverband 24 internationaler jüdischer Organisationen. Sie vertritt die Interessen der jüdischen Gemeinschaft bei Verhandlungen zur Entschädigung von NS-Opfern und deren Erben. Im Auftrag der Bundesregierung verwaltet die Claims Conference verschiedene Härtefonds und ist Rechtsnachfolgerin für erbenloses und nicht beanspruchtes jüdisches Vermögen in den neuen Bundesländern. Mit den Verkaufserlösen aus erbenlosem Vermögen fördert sie weltweit eine Fülle von Sozialprogrammen für Überlebende des Holocaust sowie Programme, die der Erinnerung an die Shoah und deren Erforschung gelten. Weitere wichtige Informationen, Antragstellung und Kontakt.