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Kunst- und Kulturgüter – Restitution und Entschädigung

Richtlinien

 

Claims Conference/WJRO vertreten folgende Auffassung:

 

  1. Die Verpflichtung zur Restitution von Raubkunst an ihre ursprünglichen Eigentümer wie auch die Verpflichtung zur Entgegennahme und Sicherung von Kulturgütern steht in Kontinuität zu anderen Formen der Rückgabe geraubten jüdischen Eigentums in Vergangenheit und Gegenwart.

  2. Derzeit bestehen Prioritäten in folgenden zwei Bereichen:

    a) Provenienzrecherche – mit dem Ziel, Informationen über die Standorte von geraubten Gütern öffentlich zugänglich zu machen.

    b) Die Einrichtung fairer und gerechter Verfahren für die Anspruchsteller.

  3. Die Forderung, dass Judaica grundsätzlich als jüdisches Eigentum
    anerkannt werden, ist von höchster moralischer Bedeutung. Besonderer Fokus wird dabei auf Kult- und Sakralgegenstände gelegt. Nach Abschluss laufender und Überprüfung früherer Recherchemaßnahmen ist dies eine Forderung von hoher Priorität. Lösungen, bei wem Judaica letztgültig verbleiben und von wem sie im Einzelfall genutzt werden, variieren von Land zu Land und von Fall zu Fall.

  4. Die Claims Conference/WJRO sind gehalten, keine Individualansprüche zu vertreten.