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Deutsche Sozialversicherung für Arbeit in einem Ghetto
Liberalisierung der Kriterien

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was ist die deutsche Sozialversicherung für Arbeit in einem Ghetto?

Basierend auf Gerichturteilen aus dem Jahr 1997 (die Arbeit im Ghetto Lodz, Polen, betreffend) trat das so genannte Ghettorentengesetz (ZRBG) 2002 in Kraft. Es gewährt Sozialrenten für freiwillige und entlohnte Arbeit in einem Ghetto auf von Nazi-Deutschland okkupiertem oder annektiertem Gebiet.

Welches sind die wichtigsten Berechtigungskriterien für diese Sozialrenten?

Gegenstand der Sozialversicherung ist die freiwillige und entlohnte Arbeit in einem Ghetto auf von Nazi-Deutschland okkupiertem oder annektiertem Gebiet.

Wie kam es zu der aktuellen Liberalisierung?

In fortlaufenden Gesprächen mit der Bundesregierung hat die Claims Conference mit Nachdruck immer wieder darauf hingewiesen, dass die Berechtigungskriterien für die Ghettorenten von den deutschen Sozialversicherungsbehörden und den Gerichten uneinheitlich und zu streng ausgelegt werden. Von 70.000 eingegangenen Anträgen wurden mehr als 60.000 abgelehnt. Am 2. und 3. Juni 2009 haben der 13. und der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) die wichtigsten Auslegungspunkte des ZRBG geklärt. Mehrere Zehntausend Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung, die aufgrund uneinheitlicher Auslegung abgelehnt worden waren, sind davon betroffen.

Welche Punkte hat das Gericht geklärt?

Die Mehrzahl der ZRBG-Fälle wurde wegen der Kriterien „Entgelt“, „freier Willensentschluss“ oder „freiwillige Arbeit“ sowie der Altersgrenze von den zuständigen Rentenversicherungsbehörden abgelehnt. Das Gericht hat jetzt geregelt, dass die Auslegung des Begriffs „Entgelt“ weiter als bisher gefasst ist. Auch „freiwillige Arbeit“ wird in einem breiteren Sinn verstanden; ebenso wurde die Abschaffung einer Altersgrenze bestätigt.

  • Entgelt
    Das Gericht hat geregelt, dass die Auslegung des Begriffs „Entgelt“ auch andere Formen von Vergütung als Geld umfasst und dass alles, was gegen Arbeit gegeben wurde, als eine Form von „Entgelt“ anerkannt wird. „Entgelt“ beinhaltet daher auch Nahrung und andere Leistungen. Das Gericht hat ferner klar gestellt, dass ein solches Entgelt auch an dritte Personen statt an den Ghettoarbeiter selbst entrichtet werden konnte, z.B. an den Judenrat des Ghettos. Das stellt gegenüber den ausgesprochen restriktiven Ablehnungen, bei denen der Lebensunterhalt nicht akzeptiert wurde und ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Entgelt gefordert war, eine bedeutende Erleichterung dar.
  • Freiwillige Arbeit/freier Willensentschluss
    Das Gericht hat ebenso die Definition des Begriffes „freiwillige“ Arbeit dahingehend erweitert, dass es einem Ghettoarbeiter möglich sein konnte, eine Arbeit oder die Bedingungen eines Arbeitseinsatzes anzunehmen oder abzulehnen.
  • Altergrenzen
    Weiterhin hat das Gericht bestätigt, dass im ZRBG keine Altersgrenzen gelten. Das einzige relevante Kriterium ist die vom Antragsteller geleistete Arbeit unabhängig vom Alter.
    Wie können Antragsteller abgelehnte Anträge wiedereröffnen?
    Alle Antragsteller, deren Anträge auf der Grundlage der oben genannten Kriterien abgelehnt wurden, sollten sofort und schriftlich eine Überprüfung ihres Anspruchs beantragen. Sie sollten sich dabei auf die Urteile vom Juni 2009 beziehen. Sie können auch folgende Bezugnahme zitieren: „mit Bezug auf die Urteile des 13 Senats des BSG vom 2. Juni 2009 und des 5. Senats des BSG vom 3. Juni 2009 …“.

Wohin richten Antragsteller ihren Antrag auf Überprüfung?

Antragsteller sollten sich an die Rentenversicherungsbehörde wenden, die den Ablehnungsbescheid ausgestellt hat. Eine Kontaktliste der deutschen Rentenversicherungsbehörden erhalten Sie hier.

Gibt es rückwirkende Zahlungen?

Es ist noch unklar, für wie viele Jahre rückwirkende Zahlungen erfolgen. Die Claims Conference wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Rückzahlungen ab 1997 erfolgen. Eine Entscheidung hierüber liegt jedoch noch nicht vor.

Sind auch Witwen/Witwer berechtigt, einen Überprüfungsantrag nach ihren verstorbenen Ehegatten zu stellen?

Alle Witwen/Witwer von Antragstellern, die zwischenzeitlich verstorben sind, können einen Antrag auf Überprüfung stellen.

Sind Kinder von Überlebenden berechtigt, die Überprüfung des Anspruchs eines verstorbenen Elternteils zu beantragen?

Hierzu gibt es noch keine Entscheidung. Es wird angeraten, dennoch einen schriftlichen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde, die den Antrag der Eltern abgelehnt hat, zu stellen.

Gibt es eine Ausschlussfrist für die Beantragung einer Überprüfung?

Derzeit besteht keine Ausschlussfrist für einen Antrag auf Überprüfung entsprechend den neuen Regelungen des BSG.

Kann auch ein neuer Antrag gestellt werden?

Es gibt keine Frist für die Beantragung von Renten und sonstige Leistungen der deutschen Sozialversicherung.

GHETTORENTEN UND GHETTOFONDS

Der so genannte Ghettofonds
Nach zahlreichen internationalen Interventionen über mehr als fünf Jahre hat die Bundesregierung schließlich 2007 eine Anerkennungsrichtlinie zur Einrichtung eines humanitären Fonds erlassen, aus dem jüdische NS-Opfer, auch wenn deren Anträge auf Leistungen der Sozialversicherung abgelehnt wurden, Einmalzahlungen in Höhe von 2.000 Euro für freiwillige Arbeit in einem Ghetto erhalten können.

Besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Ghettorente und Ghettofonds?

Bezieher von laufenden Zahlungen nach dem ZRBG sind nicht berechtigt, die Einmalzahlung in Höhe von 2.000 € aus dem Ghettofonds zu erhalten. Diejenigen, die die Einmalzahlung von 2.000 € erhalten haben, können hingegen einen Antrag auf Ghettorente bei der deutschen Sozialversicherung beantragen; im Fall eines positiven Bescheids werden die 2.000 € verrechnet. Sie können also auch die Überprüfung des abgelehnten Anspruchs beantragen.
Formal und administrativ werden die beiden Programme von zwei unterschiedlichen Regierungsstellen betreut. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig für das Netzwerk der deutschen Sozialversicherung und damit für die Ghettorenten. Der Ghettofonds wiederum wird unter der Ägide des Bundesministeriums der Finanzen vom Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) verwaltet.

Weitere Informationen

Die Claims Conference wird die Holocaust-Überlebenden auch weiterhin über die Entwicklungen im Kontext der Ghettorenten informieren, sei es über besondere Anlaufstellen, Sozialstationen oder auf dieser Website.

Unterstützung und Anlaufstellen

Die deutsche Sozialgesetzgebung ist sehr komplex und Antragsteller oder Beschwerdeführer sind gezwungen, Rechtsbeistand zu suchen, um neue Anträge zu stellen oder Ablehnungen überprüfen zu lassen. In einzelnen Ländern ist gibt es kostenlosen Rechtsbeistand für Holocaust-Überlebende z. B. durch gut informierte Dienstleistungsagenturen. Kontaktadressen und Suchfunktionen nach Land oder Ort finden Sie auf unserer Website unter: http://www.claims-conference.de/individuelle-entschaedigungen/ghettorenten/antragstellung-und-kontakt/ oder http://www.claimscon.org/index.asp?url=zrbg_help

Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghettofonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Diese Information wurde nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern.