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Antragstellung 

Schreiben Sie bitte an die nachstehende Adresse, dass Sie einen Anspruch auf eine Ghettorente nach dem ZRBG stellen möchten. Ein besonderes Antragsformular ist nicht erforderlich. Es ist nicht notwendig, dass Sie eine Beschreibung der von Ihnen geleisteten Arbeit oder des Arbeitsplatzes abgeben. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an:

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Deutschland

Wenn Sie schon eine Rente beziehen

Auch wenn Sie schon eine kleine Altersrente aus Deutschland beziehen (etwa eine Rente für Kindererziehungszeiten), die Ihnen vor 1997 zuerkannt wurde – in dem Jahr wurde das Ghettorentengesetz verabschiedet – können Sie eventuell für eine Ghettorente berechtigt sein und sollten Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger in Deutschland um eine Neufestsetzung Ihrer Rente bitten. Für eine Neufestsetzung von Renten, die vor 1997 zuerkannt wurden, gibt es keine Fristen.

Kontakte

An der Spitze des deutschen Sozialversicherungssystems steht die „Deutsche Rentenversicherung Bund“. Die regionalen Behörden, früher „Landesversicherungsanstalten“ oder „LVA“, wurden umbenannt in „Rentenversicherung Nord“, „Rentenversicherung Rheinland“ und „Rentenversicherung Mitteldeutschland“.

Nachstehend folgt eine Aufstellung einiger für Holocaust-Überlebende wichtiger regionaler Versicherungsbehörden.

Bitte beachten Sie, dass Rentenzahlungen ins Ausland nach Wohnländern verwaltet werden.

Eine vollständige Liste der regionalen Versicherungsbehörden erhalten Sie unter folgendem Link: www.deutsche-rentenversicherung.de.

Beim Deutschen Rentenversicherung Bund kann jeder formlos einen Antrag auf Überprüfung seiner Rente oder einen neuen Rentenantrag stellen. Die DRV-Bund leitet den Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter, der den Antragsteller dann kontaktiert.

Deutsche Rentenversicherung Bund
(Auskunft auch in englischer, polnischer und russischer Sprache)

Postanschrift:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: Speziell für ZRBG Fragen: +49/(0)30-20247780
Zentrale:+49/(0)30/ 865-0
Fax: +49/(0)30/ 865 27240
E-Mail: drv[at]drv-bund.de

Für Personen mit Wohnsitz in Großbritannien, Irland, den Vereinigten Staaten, Kanada:

Deutsche Rentenversicherung Nord
Standort Hamburg
(Früher LVA Freie und Hansestadt Hamburg
Friedrich-Ebert-Damm 245
22159 Hamburg
Deutschland
Tel.: +49-(0)40-5300-0
Fax: +49-(0)40-5300-2999

Für Personen mit Wohnsitz in Belgien, Israel, Spanien oder Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
(Früher LVA Rheinprovinz)
40194 Düsseldorf
Deutschland
Tel.: +49-(0)211-937-0 (Anrufe aus dem Ausland)
Tel.: 0800-100048013 (kostenfreie Anrufe aus dem Inland)
Fax: +49-(0)211-937-3096

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Standort Speyer (Frau Schunk)
Tel.: +49-(0)6232-17-2459

Für Personen mit Wohnsitz in Bulgarien, Ungarn, Länder der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme Estlands, Lettlands und Litauens:

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschlands
Standort Erfurt
(Früher LVA Thüringen)
Krahnichfelder Straße 3
99097 Erfurt
Deutschland
Tel.: +49-(0)361-482-4000
Fax: +49-(0)361-484-22-99

Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd
Standort Landshut (Herr Güra)
Tel.: +49-(0)871-81-2154

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft
Standort Bochum (Herr Moser)
Tel.: +49-(0)234-304-23001

Staatsbürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union können ihre Ansprüche über die lokalen Rentenbehörden in ihren Ländern stellen.

Gerichtsverfahren


Da das ZRBG ohne Präzedenz ist, stehen derzeit viele Rechtsfragen auf dem Prüfstand der deutschen Sozialgerichte. Deshalb könnten eine Reihe von Anträgen, die anfangs abgelehnt wurden, durchaus durch Gerichtsverfahren revidiert werden. Kläger müssen ihre Klage fristgerecht einreichen, damit Rechte und Ansprüche auf die Rente gewahrt bleiben. Das ist umso wichtiger, als eine „Wiedereinsetzung in den früheren Stand“ (d.h. die Wiederaufnahme eines abgelehnten Antrags) rechtlich nur ausgesprochen schwierig zu erreichen ist.

Antragsteller, die Klage erheben wollen, sollten eine Rechtsberatung konsultieren. Weitere Informationen über das Beschwerdeverfahren und Klageverfahren erhalten Sie im Claims Conference Handbook Supplement. 

Die Claims Conference verfolgt aufmerksam die Implementierung des Ghettorentengesetzes und weist die deutschen Behörden nachdrücklich auf Auslegungsmöglichkeiten des Gesetzes hin, die bei gutwilliger Betrachtung eine größere Zahl von Überlebenden in den Genuss einer Rente kommen lassen könnten.

 

Aktualisiert im Juli 2009