Claims Conference verhandelt Zweitantrag im Hardship Fund für NS-Opfer

- Die Delegation der Claims Conference bei den Verhandlungen im Bundesministerium der Finanzen (vlnr): Noach Flug, Gideon Taylor, Botschafter Stuart Eizenstat, Roman Kent, Saul Kagan
Die Bundesregierung stimmte einer seit langem vorgetragenen Forderung der Claims Conference zu, dass NS-Opfer einen Zweitantrag stellen können, auch wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt als nicht leistungsberechtigt abgelehnt worden waren.
Donnerstag, 19. März 2009 Am heutigen Tag fanden Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und der Conference on Jewish Material Against Germany (Claims Conference) statt. Bei den Gesprächen stimmte die Bundesregierung einer seit langem vorgetragenen Forderung der Claims Conference zu, dass Antragsteller im Hardship Fund einen Zweitantrag stellen können, auch wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt als nicht leistungsberechtigt abgelehnt worden waren. Bei der Entscheidung über die Berechtigung werden sowohl das jetzige Lebensalter und als auch der Gesundheitszustand des Antragstellers sowie neue historische Nachweise, die früher nicht verfügbar waren, zugrunde gelegt.
Diese Entscheidung der deutschen Regierung betrifft mehrere tausend Antragsteller des Hardship Fund in 36 Ländern, die - wenn sich ihre Ausgangssituation geändert hat - jetzt eventuell für eine Einmalzahlung in Höhe von 2556 Euro berechtigt sein können. Potentiell berechtigte NS-Opfer, die nicht direkt von der Claims Conference angeschrieben werden, sind eingeladen, sich wegen eines Zweitantrags an die Claims Conference zu wenden. Bisher galt, wer eine ablehnende Entscheidung erhalten hatte, konnte nach den Vorgaben der Bundesregierung auch bei geänderten Voraussetzungen keinen Zweitantrag stellen. Die Entscheidung betrifft NS-Opfer, deren Anträge im Hardship Fund abgelehnt wurden und die am 19. März 2009 am Leben waren. Für NS-Opfer, deren Anträge von der Claims Conference abgelehnt wurden, und die am 19. März 2009 noch am Leben waren, doch danach verstorben sind, sind Zweitanträge durch den Ehepartner und so dieser verstorben ist, durch die Kinder gestattet. Anträge von Ehepartnern und Kindern müssen bis einschließlich 31. Dezember 2010 eingegangen sein.
Die Kriterien des Hardship Fund sind hier aufrufbar.
Alle Änderungen betreffen Personen, die bisher keine Zahlung aus dem Hardship Fund erhalten haben. Eine zweite Zahlung aus dem Hardship Fund ist nicht möglich.
CLAIMS CONFERENCE ERREICHT ANHEBUNG LAUFENDER BEIHILFEN FÜR BEDÜRFTIGE HOLOCAUST-ÜBERLEBENDE IN OSTEUROPA

- vlnr: Georg Heuberger, Gideon Taylor, Botschafter Stuart Eizenstat, Roman Kent
35 Prozent Erhöhung für Holocaust–Überlebende in Ukraine, Russland und weiteren 10 Ländern
19. März 2009. Bedürftige jüdische Holocaust-Überlebende in Osteuropa werden eine spürbare Anhebung ihrer monatlichen Beihilfen durch die Claims Conference erhalten als Resultat einer heute mit der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung.
Die Erhöhung der laufenden Beihilfen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 60 Millionen Euro über die nächsten zehn Jahre und betrifft rund 13.000 Holocaust-Überlebende in 22 Ländern Mittel- und Osteuropas.
Entgegen der bisherigen Regelung durch die Bundesregierung werden die Zahlungen aus dem Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) für die berechtigten Überlebenden in Nicht-EU-Ländern denen in den EU-Beitrittsländern angepasst. Die Anhebung der monatlichen Beihilfen beträgt in den Nicht-EU-Ländern 35 Prozent und in den EU-Beitrittsländern 11 Prozent.
Ab Januar 2010 werden alle CEEF-Empfänger monatlich 240 Euro erhalten. Bisher beliefen sich die monatlichen Beihilfen für die rund 7.580 Überlebenden in den EU-Beitrittsländern auf 216 Euro im Monat und für die 5.340 Überlebenden in den Nicht-EU-Ländern auf 178 Euro.
Über Jahre hinweg hatte die Claims Conference nachdrücklich die Anhebung und Anpassung der CEEF-Zahlungen von der Bundesregierung gefordert, da die Lebenshaltungskosten in den Ländern des ehemaligen Ostblocks stark gestiegen sind.
„Für die Ärmsten unter den Holocaust-Überlebenden bedeutet die Anhebung der Beihilfen eine große Hilfe. Bei den stetig steigenden Lebenshaltungskosten in ganz Osteuropa und häufig nicht verfügbaren sozialen Dienstleistungen hat die Claims Conference stets darauf bestanden, dass die Beihilfen für die Überlebenden angehoben werden müssen“, sagte Botschafter Stuart Eizenstat, der erstmalig die Verhandlungsdelegation der Claims Conference leitete. „Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass die Opfer von Faschismus und Kommunismus höhere Beihilfen erhalten und so ihren Lebensabend würdiger gestalten können.“
Die Claims Conference führt kontinuierliche Verhandlungen mit der deutschen Regierung über die Entschädigung und Unterstützung von jüdischen NS-Opfern.
Diese Information enthält keine umfassende Beschreibung der Berechtigungskriterien des CEEF oder sonstiger Änderungen des Programms. Die Berechtigungskriterien für Zahlungen aus dem CEEF werden von der deutschen Regierung festgelegt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.claimscon.org (Englisch) oder www.claimscon.de (Deutsch), beide mit links zu russischsprachigen Informationen.
- Verhandlungen im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, 19. März 2009
Verhandlungen 2008
11. Juni 2008 – In ihren jährlichen Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen hat die Claims Conference eine Reihe von Verbesserungen bestehender Entschädigungsprogramme erreicht, die jüdische NS-Opfer in Westeuropa betreffen. Positive Ergebnisse waren:
Die Einbeziehung zusätzlicher Überlebender in die bestehenden Fonds,
die Anhebung der monatlichen Beihilfen sowie
die Bereitstellung von Mitteln für die häusliche Pflege bedürftiger jüdischer NS-Opfer.
Jüdische NS-Opfer mit Staatsbürgerschaft westeuropäischer Länder
Die Claims Conference konnte sicherstellen, dass Holocaust-Überlebende, die zum Zeitpunkt der Verfolgung in einem Konzentrationslager oder Ghetto Staatsbürger eines westeuropäischen Landes waren ODER ein Familienmitglied verloren haben und eine Zahlung aus deutscher Quelle erhalten haben, nun erstmalig eine monatliche Beihilfe aus dem Artikel 2-Fonds der Claims Conference erhalten können. Dies gilt, wenn alle anderen von der Bundesregierung festgelegten Kriterien des Fonds erfüllet werden (Verfolgungsschicksal und Einkommen).
Ferner können bei Erfüllung aller anderen Kriterien auch solche Holocaust-Überlebenden für eine Beihilfe im Artikel 2-Fonds berechtigt sein, die eine Zahlung aus deutscher Quelle für den Tod eines Familienmitglieds erhalten haben und die bisher aufgrund dieser Zahlung vom Artikel 2-Fonds ausgeschlossen waren.
Anhebung von laufenden Beihilfen
Zum 1. Juni 2008 werden die laufenden Beihilfen im Artikel 2- und im Mittel- und Osteuropa-Fonds (CEEF) um acht Prozent angehoben. Die Beihilfe für Holocaust-Überlebende im Artikel 2-Fonds wird von 270 Euro auf 291 Euro steigen. Im CEEF wird die monatliche Beihilfe für Angehörige der EU-Staaten von 200 Euro auf 216 Euro, für Überlebende in Nicht-EU-Ländern von 165 Euro auf 178 Euro angehoben. Derzeit erhalten mehr als 52.000 Überlebende eine monatliche Beihilfe aus dem Artikel 2-Fonds und 13.800 Personen aus dem CEEF.
Häusliche Pflege
In den jüngsten Verhandlungen konnte die Claims Conference Mittelzusagen für lebenswichtige Dienstleistungen der Sozialfürsorge für jüdische NS-Opfer erreichen. Insgesamt wird die Deutsche Regierung hierfür im Jahr 2008 15 Millionen Euro und im Jahr 2009 30 Millionen Euro bereitstellen.
Dieser Betrag entspricht mehr als dem Doppelten dessen, was in früheren Verhandlungen zugesagt wurde. In den Jahren 2006 und 2007 hatte die Claims Conference insgesamt 21 Millionen Euro für die häusliche Pflege von jüdischen NS-Opfern erhalten.
Mit Blick auf die immer dringlicher werdenden gesundheitlichen Bedürfnisse der betagten Holocaust-Überlebenden soll so ermöglicht werden, dass sie pflegerische Maßnahmen in der eigenen Wohnung erhalten können. Die Gelder werden von der Claims Conference an Sozialdienstleistungsagenturen vergeben, die bedürftige jüdische NS-Opfer in aller Welt unterstützen. Informationen über diese Agenturen erhalten Sie auf der englischsprachigen Internetseite.
Die Verhandlungen über eine Reihe weiterer Punkte werden fortgesetzt.

