Im Rahmen des CEEF können Holocaust-Überlebende berechtigt sein, die:
- mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) oder in einem Zwangsarbeitslager für Juden gemäß der Liste von Haftstätten des Internationalen Suchdienstes des Roten Kreuzes inhaftiert waren;
- mindestens sechs Monate in einem Lager für jüdische Zwangsinternierte in Österreich (bekannt unter dem Namen „Judenlager“ oder „Strasshof-Komplex“) inhaftiert waren;
- mindestens sechs Monate in Zwangsarbeitslagern in der Nähe der österreichisch-ungarischen Grenze (bekannt unter dem Namen „Alpenfestung“) oder in den Kupferminen von Bor (Serbien) inhaftiert waren;
- mindestens sechs Monate Zwangsarbeit geleistet haben in militärischen Zwangsarbeiter-Bataillonen für ungarische Juden an der ukrainischen Front;
- mindestens achtzehn Monate in einem Ghetto nach Definition der Bundesregierung inhaftiert waren;
- mindestens achtzehn Monate im Versteck unter menschenunwürdigen Bedingungen ohne Kontakt zur Außenwelt in von den Nazis besetzten Gebieten gelebt haben;
- mindestens achtzehn Monate in der Illegalität oder unter falscher Identität oder mit gefälschten Papieren gelebt haben.
- mindestens sechs Monate in neu anerkannten Lagern inhaftiert waren, bei denen es sich um Zwangsarbeitslager und Arbeitsbataillone in Rumänien (unter eingeschränkten Kriterien), in der Tschechischen Republik, in der Slowakischen Republik, im ehemaligen Jugoslawien, in Libyen, Somovit in Bulgarien und Ferramonti di Tarsia in Italien handelt. Wir weisen darauf hin, dass die Verfolgung, um den Überlebenden leistungsberechtigt zu machen, innerhalb bestimmter Zeitperioden stattgefunden haben muss;
- mindestens sechs Monate in neu anerkannten Lagern oder ungarischen Arbeitseinheiten im Inneren Ungarns (ab März 1944) inhaftiert waren;
- mindestens sechs Monate zwischen März 1943 und November 1943 in einem anerkannten Arbeitslager in Bulgarien inhaftiert waren. Außerdem wird die Inhaftierung in einem anerkannten Arbeitslager in Bulgarien vor oder nach den oben genannten Daten für die Feststellung der Leistungsberechtigung als Inhaftierung in einem Ghetto angesehen;
- mindestens sechs Monate in bestimmten Arbeitslagern in Ungarn, Tunesien, Marokko oder Algerien inhaftiert waren.
Die Bundesregierung und die Claims Conference sind übereingekommen, dass Anträge von Holocaust-Überlebenden, die - unabhängig von der Dauer - in einem Konzentrationslager waren und die keine laufenden Renten nach dem BEG, vom Israelischen Finanzministerium, nach dem Artikel 2-Fonds oder Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) erhalten, von der Claims Conference dem Bundesministerium der Finanzen zugestellt werden,, damit dort geprüft werden kan, ob in diesen Fällen eine besondere Härte vorliegt. Diese Überlebenden sollten umgehend mit der Claims Conference Kontakt aufnehmen.
Um berechtigt zu sein, darf ein Antragsteller nicht mehr als 35.000 DM an früheren Entschädigungsleistungen erhalten haben (Einmalzahlungen, BEG-Leistungen etc.); und
Holocaust-Überlebende, die bereits eine deutsche Entschädigungsrente nach dem BEG oder eine Rente nach dem Israelischen Invaliden- und NS-Verfolgungsgesetz erhalten, sind im Rahmen des CEEF nicht berechtigt.
Personen, die zur Zeit der Verfolgung Staatsbürger eines westeuropäischen Landes waren, können keine Entschädigung im CEEF erhalten, sondern informieren sich bitte unter Artikel 2 Fonds auf dieser Webseite über die Ihnen zur Verfügung stehenden Entschädigungsprogramme.
BITTE BEACHTEN SIE: Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Klarstellung im Artikel 2-Fonds, im Mittel- und Osteuropa-Fonds (CEEF) und im Hardship Fund Anträge von Antragstellern bearbeitet werden, die zum Zeitpunkt der Verfolgung ihrer Mutter ein Fötus waren.
Einbeziehung weiterer Berechtigter gefordert
Die Claims Conference trägt der Deutschen Regierung mit Nachdruck weitere Punkte für die Liberalisierung der bestehenden Kriterien vor, damit weitere Überlebende leistungsberechtigt werden. Die Claims Conference setzt sich für die Einbeziehung von Holocaust-Überlebenden, die:
- in militärischen Zwangsarbeiter-Bataillonen oder Konzentrationslagern waren, die bisher von der Bundesregierung nicht anerkannt wurden;
- die über einen kürzeren als den bislang zugrunde gelegten Zeitraum verfolgt wurden;
- die in offenen Ghettos gehalten wurden;
- die ein höheres als das bisher zulässige Einkommen haben.
Dokumente für die Berechtigung
Die Claims Conference unterstützt die Überlebenden aktiv bei der schwierigen Aufgabe, mehr als 50 Jahre nach den Ereignissen Dokumente vorzulegen. Die Sachbearbeiter helfen den Überlebenden, Nachweise zu beschaffen und zu vervollständigen. Die Claims Conference konnte vielen Antragstellern helfen CEEF-Beihilfen zu erhalten, indem sie in den deutschen Entschädigungsbehörden, beim Internationalen Suchdienst und bei vielen anderen Quellen, einschließlich Archiven in der ehemaligen Sowjetunion, des Russischen Rotes Kreuzes, des Holocaust Museums in Washington und in Yad Vashem Recherchen durchgeführt hat.
Aktualisiert: März 2010
