Weitere Informationen:
Webseite der Deutschen Rentenversicherung
ZRBG: Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung und nähere Informationen zur geänderten Rechtsauslegung
Flyer (Kurzinformation):
Deutsch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Russisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch
Die aufgeführte Information und der Flyer (PDF Dateien) sowie die Übersetzungen sind allein von der Deutschen Rentenversicherung erstellt und werden von dieser allein verantwortet. Die Claims Conference hat weder Einfluss auf den Inhalt, die Übersetzungen oder evtl. Aktualisierungen. Die Claims Conference stellt auf Bitte der Deutschen Rentenversicherung lediglich ihre website zur Verteilung der Informationen ohne inhaltliche Prüfung zur Verfügung.
Für Fragen und weitere Informationen siehe:
Website der Deutschen Rentenversicherung
Zahlungen aus Deutschland. Deutsche Sozialversicherung.
Ghettorente
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• Ghettorente „ZRBG“, Daten und Fakten
Geschichte
Seit 1997 können Holocaust-Überlebende, die während ihrer Inhaftierung in einem von Nazi-Deutschland errichteten Ghetto gegen Entgelt aus freiem Willen gearbeitet haben, eine deutsche Sozialversicherungsrente erhalten. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist unter seiner deutschen Abkürzung „ZRBG“ bekannt und wurde 2002 verabschiedet.
Obwohl die Claims Conference nicht an der Verwaltung der so genannten Ghettorente beteiligt ist, unterstützt sie Überlebende dabei, das Programm und seine komplexen Maßgaben zu verstehen. Ferner begleitet die Claims Conference aufmerksam die Durchführung des ZRBG durch das Netzwerk der deutschen Sozialversicherungsträger und kämpft in vorderster Front für Verbesserungen des Programms.
Bisher hat die Claims Conference im diesem Kontext mit den Regierungen der Vereinigten Staaten und des Staates Israel zusammen gearbeitet. Die Claims Conference ist mehrfach mit Vertretern des Deutschen Gesundheits- und Sozialministeriums zusammen getroffen, um über Probleme bei der Durchführung des Gesetzes zu diskutieren. Zwar haben die Konsultationen zu einigen eingeschränkten positiven Ergebnissen geführt, die Hauptprobleme konnten jedoch nicht gelöst werden. Von 70.000 Anträgen wurden zunächst 61.000 abgelehnt. Insbesondere verhinderte eine Reihe von Gerichturteilen, dass Antragsteller Zahlungen erhalten konnten.
Schließlich ermöglichten entsprechende Entscheidungen des Bundessozialgerichts 2009 die Wiederaufnahme von Ansprüchen auf Ghettorenten von zehntausenden Holocaust-Überlebender, die zuvor abgelehnt worden waren. In der Folge des Gerichtsurteils von 2009 drängte die Claims Conference auf eine beschleunigte Wiederaufnahme der Anträge. Rund 56.000 zuvor abgelehnte Anträge von Holocaust-Überlebenden wurden von den deutschen Versicherungsträgern überprüft.
Die Deutsche Rentenversicherungsträger teilten mit, dass im Falle einer positiven Entscheidung die Antragsteller in Übereinstimmung mit dem Gerichtsurteil rückwirkende Zahlungen bis zum 1. Januar 2005, maximal jedoch für vier Jahre erhalten sollten. Antragsteller deren Ansprüche auf Ghettorenten abgelehnt worden waren, brauchen keinen Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen.
Antragsteller deren Ansprüche auf Ghettorenten abgelehnt worden waren, brauchen keinen Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen.
Wieder aufgenommene Anträge auf Zahlungen einer deutschen Sozialrente für Ghettoarbeit - Stand 12.1. 2012
Anträge bestätigt zurückgezogen abgelehnt anderweitig
erledigt*
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56.753 25.153 375 14.322 16.903
* Diese beinhalten nicht entscheidungsfähige Anträge und solche, die nach fehlgeschlagener Kontaktaufnahme mit den Antragstellern oder deren Rechtnachfolgern geschlossen wurden.
Die Claims Conference ist an der Verwaltung, Implementierung oder Bearbeitung von Anträgen auf Ghettorenten oder im Ghettofonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner und unverbindlicher Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine abschließende und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der genannten Regierungen oder ihrer Behörden. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Leser gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Leser sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu einem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an verschiedene Sozialeinrichtungen weiter; jede Einrichtung ist für die von ihr gegebenen Auskünfte selbst verantwortlich. Die hier vorliegenden Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung gegeben; sie können sich jedoch jederzeit nach dem genannten Zeitpunkt ändern. – 19. Oktober 2011
