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Ghetto-Fonds der Deutschen Bundesregierung

Bitte beachten Sie: Dies ist kein Programm der Claims Conference!
Im September 2007 hat die Deutsche Regierung einen neuen Ghetto-Fonds aufgelegt, aus dem symbolische Zahlungen für „Arbeit ohne Zwang“ in Ghettos während der NS-Zeit geleistet werden.

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Zahlungen aus Deutschland

GHETTO-FONDS DER BUNDESREGIERUNG

2007 legte die Deutsche Regierung einen Entschädigungsfonds auf, durch den Holocaust-Überlebende, die während ihrer Haft in einem Ghetto der NS-Zeit „ohne Zwang“ gearbeitet haben, anerkannt werden sollten. Die Einmalzahlung beträgt 2.000 Euro und sollte „die Ghetto-Überlebenden, deren Anträge auf Zahlungen der deutschen Sozialversicherung  (bekannt als Ghettorente nach dem Gesetz ZRBG) abgelehnt worden waren, anerkennen.“ Der Fonds war die Antwort auf großen internationalen Druck, an dessen Spitze die Claims Conference stand.

Die Einmalzahlung von 2.000 Euro wird von der Bundeseinrichtung BADV verwaltet und schloss ursprünglich den Bezug einer monatlichen Ghettorente aus. Ghetto-Überlebende konnten entweder das Eine oder das Andere, nicht aber Beides erhalten.
 
UNLÄNGST WURDE GESETZLICH GEREGELT, DASS ES BERECHTIGTEN JÜDISCHEN ÜBERLEBENDEN JETZT MÖGLICH IST, BEIDE LEISTUNGEN ZU BEZIEHEN UND SO EINE ANERKENNUNG DER ARBEIT IN EINEM VON NAZI-DEUTSCHLAND ERRICHTETEN GHETTO ZU ERHALTEN. GHETTOÜBERLEBENDE, DIE BISHER WEDER EINEN ANTRAG AUF EINE ZAHLUNG AUS DEM GHETTO-FONDS ODER AUF GHETTORENTE GESTELLT HABEN, SOLLTEN DIES UNVERZÜGLICH TUN. (BITTE BEACHTEN SIE: DER GHETTO-FONDS DES BADV IST KEIN NEUES PROGRAMM!)

Es gibt keine Frist für die Antragstellung für die Ghettorenten oder die einmalzahlung von € 2.000 aus dem Ghetto Fonds.

 Viele potentielle Antragsteller werden proaktiv vom deutschen BADV oder den ZRBG-Behörden kontaktiert und über den Wegfall der früheren Ausschlussklauseln informiert. Die Claims Conference informiert die Ghetto-Überlebenden und Einrichtungen, die mit ihnen zusammen arbeiten, zusätzlich im Rahmen einer Informationskampagne, um sicher zu stellen, dass jeder potentielle Anspruchsteller auch die Chance hat, einen Antrag auf Zahlungen sowohl aus dem Ghetto-Fonds als auch auf Ghettorente zu stellen.

Antragstellung

28. November 2011