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Artikel 2-Fonds - Überblick

Die Claims Conference führt auch weiterhin kontinuierliche Verhandlungen mit Deutschland, um eine Liberalisierung der Berechtigungskriterien für die laufenden Leistungen aus dem Artikel 2-Fonds zu erreichen.

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Seit den ersten Verhandlungen im Jahre 1952 hat sich die Bundesregierung grundsätzlich zu ihrer Verpflichtung bekannt, Holocaust-Überlebenden eine Entschädigung zu zahlen. Anders das kommunistische Ostdeutschland, das  trotz zahlreicher Vorstöße der Claims Conference jegliche Verantwortung rundweg abgelehnt hatte.

Als 1990 West- und Ostdeutschland den Einigungsvertrag verhandelten, bestand die Claims Conference darauf, dass das wiedervereinigte Deutschland nunmehr seiner Verpflichtung nachkommen müsse und Holocaust-Überlebenden, die bis dahin nur geringfügige oder gar keine Entschädigungsleistungen erhalten hatten, zu entschädigen.

„Durch die Verhandlungen der Claims  Conference konnte der Finanzrahmen für Beihilfen im Artikel 2-Fonds deutlich erweitert werden.“ (Julius Bermann, Vorsitzender Claims Conference)

Mit aktiver Unterstützung der US-Regierung wurden intensive Verhandlungen mit der Deutschen Regierung geführt. Als Resultat wurden im Artikel 2 des Einigungsvertrags vom 3. Oktober 1990 weitere Entschädigungsleistungen zugesagt: "[…] In der Kontinuität der Politik der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung bereit, mit der Claims Conference Vereinbarungen über eine zusätzliche Fondslösung zu treffen, um Härteleistungen an die Verfolgten vorzusehen, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bisher keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben.“

Als Ergebnis wurde nach 16-monatigen schwierigen Verhandlungen die Vereinbarung getroffen, die als der Artikel 2-Fonds bekannt ist und die von der Claims Conference nach den Vorgaben der Deutschen Regierung verwaltet wird. Die Entschädigung wird in Form einer monatlichen Beihilfe gezahlt. Sie beträgt nach den Verhandlungen der Jahre 2003, 2008 und 2011 derzeit € 300.

Die Claims Conference führt auch weiterhin Verhandlungen mit Deutschland, um eine Erweiterung der Berechtigungskriterien für die laufenden Leistungen aus dem Artikel 2- wie aus dem Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) zu erreichen.

Statistik Artikel 2-Fonds
Bestätigte Anträge: ca. 85.608
Gesamtsumme Beihilfen: 3,1 Milliarden $ 

Ergebnisse von bisheren Verhandlungen  

Aktualisiert April 2011