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Zahlungen aus Deutschland

GHETTO-FONDS DER BUNDESREGIERUNG

Häufig Gestellte Fragen

Änderungen im Ghetto-Fonds 2011

Wer ist berechtigt, eine Zahlung aus dem Ghetto-Fonds zu erhalten? 


  • in einem offenen oder geschlossenen Ghetto von den Nazis oder ihren Verbündeten inhaftiert war; und

  • während dieser Zeit „ohne Zwang“ entweder inner- oder tagsüber außerhalb des Ghettos gearbeitet hat.


Die zuständige Behörde ist das BADV. Verbindliche Informationen über das Ghetto-Fonds-Programm sind auf einem Infoblatt des BADV in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Welche Ghettos sind umfasst?

Die Überlebenden aller Ghettos, die von Nazi-Deutschland oder seinen Verbündeten eingerichtet worden waren, unabhängig davon, ob sie offen oder geschlossen waren, sollten einen Antrag auf Zahlung der 2.000 Euro stellen, sofern sie dies in der Vergangenheit noch nicht getan haben oder sich dessen nicht mehr sicher sind.

Gibt es eine Ausschlussfrist für die Antragstellung?

Es gibt keine Frist für die Antragstellung auf die Einmalzahlung aus diesem Fonds.

Werden informelle Anträge akzeptiert?

Für den Erhalt der Einmalzahlung muss ein formaler Antrag gestellt werden. Die Bundesregierung erkennt einen früheren Antrag auf Ghettorente  (ZRBG) als Antrag auf eine Zahlung aus dem Ghetto-Fonds derzeit nicht an.

Wo sind die Antragsformulare erhältlich?

Das Antragsformular kann schriftlich beim BADV in Bonn angefordert werden (s. unten).

Das Antragsformular kann aber auch von der Website des BADV in deutscher und englischer Sprache runter geladen werden.

Download des Antragsformulars (Englisch)

Download des Antragsformulars (Deutsch)

Wie kann das BADV kontaktiert werden?

Die Postanschrift lautet:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
D-53221 Bonn

Telefon: +49(0)228-9970301324

E-mail: ghettoarbeit[at]badv.bund.de

Website: http://www.badv.bund.de

 

Was geschieht im Falle, dass das BADV Ihren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt hat? Können abgelehnte Anträge wieder aufgenommen werden?

Das BADV überprüft alle abgelehnten Anträge und nimmt sie wieder auf. Um sicher zu gehen, dass eine Ablehnung auch tatsächlich wieder aufgenommen wird, sollten Sie das BADV unter den oben angegebenen Koordinaten kontaktieren.

Was geschieht im Falle, dass ein Antrag an das BADV ausgesetzt wurde, weil noch ein schwebender Antrag auf Ghettorente anhängig war? Können ausgesetzte Anträge überprüft werden?

Das BADV überprüft und nimmt alle anhängigen Fälle wieder auf. Um sicher zu stellen, dass ein ausgesetzter BADV-Antrag in der Tat wieder aufgenommen wird, sollten Sie umgehend das BADV unter den oben angegebenen Koordinaten kontaktieren.

Was geschieht im Falle, dass die Einmalzahlung des BADV von 2.000 Euro bereits ausgezahlt war, später jedoch zurückgezahlt oder von Deutschland einbehalten wurde, um so für eine monatliche Ghettorente berechtigt zu sein?

Das BADV und/oder die ZRBG-Behörden haben angezeigt, dass sie die 2.000 Euro proaktiv verrechnen oder zurückerstatten werden. Auch hier gilt: Sie sollten sich umgehend nach dem Status Ihres Antrags beim BADV erkundigen.

Was geschieht im Falle, dass ein Antrag auf Ghettorente gestellt wurde?

Die ZRBG-Administratoren haben angezeigt, dass sie alle Rentenanträge, die auf der Grundlage des Ghettorentengesetzes positiv beschieden wurden, heraussuchen und diejenigen Rentenempfänger, die auf die Einmalzahlung verzichtet hatten, damit sie für eine monatliche Ghettorente berechtigt sind, benachrichtigen. Das Gleiche gilt für jene Antragsteller, deren 2.000 Euro von den rückwirkenden Sozialrentenzahlungen abgezogen worden waren. Sollten Sie über den Status Ihrer Zahlungen im Unklaren sein, sollten Sie das BADV kontaktieren.

Was geschieht im Falle, dass der Ghetto-Überlebende sich nicht sicher ist, ob er überhaupt in einem oder in beiden Programmen einen Antrag gestellt hat?

Ghetto-Überlebende sollten umgehend das BADV kontaktieren, um Informationen darüber zu erhalten, ob sie bereits einen Antrag gestellt haben. Falls dem nicht so ist, sollten sie umgehend einen Antrag stellen. Für die Antragstellung für Auszahlungen nach dem Ghetto Fonds und für Anträge nach der Ghettorent gibt es derzeit keine Antragsfrist.

Sind Witwe/Witwer/Kinder berechtigt, Zahlung aus dem Ghetto-Fonds zu erhalten?

Nur Ghetto-Überlebende können einen Antrag auf Zahlung der 2.000 Euro aus dem Ghetto-Fonds stellen. Wenn der/die Überlebende einen Antrag gestellt hat, nach Antragstellung jedoch verstorben ist und berechtigt gewesen wäre, so sind der überlebende Ehegatte oder falls diese/dieser verstorben ist, die Kinder berechtigt, die Zahlung zu erhalten.

Können Witwe/Witwer/Kinder die Wiederaufnahme eines abgelehnten oder ausgesetzten BADV-Antrags verlangen?

Witwe/Witwer/Kinder von Ghetto-Überlebenden, die einen Antrag gestellt haben, dann jedoch verstorben sind, ohne dass sie eine Einmalzahlung vom BADV erhalten hätten, können die Überprüfung und Wiederaufnahme des vom Ghetto-Überlebenden gestellten Antrags beantragen.

Informationen zum Antragsformular
Ein NS-Opfer kann eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro erhalten, wenn er/sie
1. in einem offenen oder geschlossenen Ghetto inhaftiert war; und
2. während dieser Zeit „ohne Zwang“ gearbeitet hat.

Zu Frage 2 des Antragsformulars

„Bestätigung durch eine amtliche Stelle“: Die Bestätigung der Angaben zur Person (Nr. 1) kann auch durch jüdische Gemeinden oder jüdische Sozialdienste, die über ein Siegel verfügen, erfolgen.

Zu Frage 4.4 des Antragsformulars

Die Arbeit inner- oder außerhalb eines Ghettos muss „ohne Zwang“ geleistet worden sein. Das bedeutet ein berechtigter Antragsteller muss entweder:
• „die Arbeit selbst gefunden haben“ und dann das erste Kästchen unter Nr. 4.4 ankreuzen
ODER
• „auf eigenen Wunsch eine Arbeit zugewiesen bekommen haben“ und dann das zweite Kästchen unter Nr. 4.4 ankreuzen.

Wenn der Antragsteller zur Arbeit gezwungen wurde und dann das dritte Kästchen unter Nr. 4.4 ankreuzt „Ich wurde zur Arbeit gezwungen“, so stellt die Arbeit Zwangsarbeit dar und der Antragsteller ist nicht berechtigt für eine Zahlung aus dem Ghetto-Fonds.

Zu Frage 5 des Antragsformulars

Die Haftzeit im Ghetto und dieselbe Arbeit dürfen nicht bereits als Grundlage für eine Zahlung der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft/Sklaven und Zwangsarbeiterprogramm der Claims Conference berücksichtigt worden sein. Im Rahmen des Stiftungsprogramms löste bereits ein Tag im Ghetto eine Zahlung aus. Daher wären die übrigen Tage, Wochen und Monate nicht nach dem Stiftungsgesetz zu berücksichtigen und man kann den Betrag von 2.000 Euro für die Arbeit im (selben) Ghetto während dieser Zeit erhalten.

Zu Frage 6 des Antragsformulars

Es ist wichtig, den Swift Code und die IBAN Nummer bei den Bankdaten mit anzugeben. Die Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit wird ausschließlich als Überweisung auf das Konto des Berechtigten gezahlt. Die notwendigen Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. 

Informationen zur Ghettorente (ZRBG)

Was ist die deutsche ZRBG-Sozialrente für Arbeit in einem Ghetto?
Einen Überblick über die Maßgaben der Deutschen Rentenversicherung, die das ZRBG 2002 in Kraft setzten, finden Sie unter:
http://www.claimscon.org/index.asp?url=zrbg_main. Das so genannte Ghettorentengesetz (ZRBG) gründet auf den Gerichtsentscheidungen von 1997 (hier betreffs der Arbeit im Ghetto Lodz in Polen) und trat 2002 in Kraft. Es gewährt Renten für „freiwillig“ und „gegen Entgelt“ geleistete Arbeit in Ghettos auf von Nazi-Deutschland oder seinen Verbündeten besetztem oder annektiertem Gebiet.

Wie können die ZRBG Rentenbehörden kontaktiert werden?
Das ZRBG wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) verwaltet. Die Kontaktdaten erhalten Sie unter:
http://www.claimscon.org/index.asp?url=zrbg_apply

 
Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Diese obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern – 28. November 2011.