Antragstellung
GHETTO-FONDS DER BUNDESREGIERUNG
Wo sind die Antragsformulare erhältlich?
Das Antragsformular kann schriftlich beim BADV in Bonn angefordert werden (s. unten).
Das Antragsformular kann aber auch von der Website des BADV in deutscher und englischer Sprache runter geladen werden.
Download des Antragsformulars (Englisch)
Download des Antragsformulars (Deutsch)
Die Claims Conference ist an der Verwaltung, Umsetzung und Antragsbearbeitung des Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Antragsformulare sollten keinesfalls an die Büros der Claims Conference geschickt werden. Die einzigen gültigen Dokumente des Ghetto-Fonds sind die von der Bundesregierung veröffentlichten.
Wie kann das BADV kontaktiert werden?
Die Postanschrift lautet:
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
D-53221 Bonn
Telefon: +49(0)228-9970301324
E-mail: ghettoarbeit[at]badv.bund.de
Website: http://www.badv.bund.de
Unterstützung und Hilfseinrichtungen
Die Claims Conference arbeitet mit einem informierten Netzwerk von Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen zusammen, die Holocaust-Überlebenden konkrete Hilfestellung beim Ausfüllen von Antragsformularen und weiteren Schritten anbieten können. Ferner gibt es ein weltweites Netz von Sozialagenturen, die von der Claims Conference gefördert werden und die regelmäßig von Mitarbeitern der Claims Conference die aktuellen Informationen über Entschädigungsprogramme für Holocaust-Überlebende erhalten. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Eine mit Suchfunktion ausgestattete Liste von Einrichtungen in aller Welt, die Holocaust-Überlebenden mit Rat und Hilfe zur Seite stehen und die mit der Claims Conference zusammen arbeiten, finden Sie unter: http://forms.claimscon.org/helpcenters.php
Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Diese obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern – 28. November 2011
