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Individuelle Entschädigungen

(keine Programme der Claims Conference) 

Foto: Yad Vashem

Programme für berechtigte jüdische NS-Opfer 

Auf der Grundlage ihrer Arbeit konnte die Claims Conference mehr als 60 Milliarden US $ an Holocaust-Überlebende in aller Welt verteilen.

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Artikel 2-Fonds

 

Im Artikel 2-Fonds, der im Jahr 1992 von der Claims Conference verhandelt wurde, können berechtigte jüdische NS-Opfer eine monatliche Beihilfe von € 291 erhalten. Die Claims Conference verwaltet das Programm nach den Regeln der Bundesregierung; diese konnten dank der kontinuierlichen Verhandlungen der Claims Conference seit 1992 beträchtlich erweitert werden.

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Mittel- und Osteuropafonds (CEEF)

 

Im Jahr 1998 hat die Claims Conference mit der Deutschen Regierung die Einrichtung des Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) vereinbart, damit jüdische NS-Opfer in Mittel- und Osteuropa und in der ehemaligen Sowjetunion erstmals Entschädigungsleistungen erhalten konnten. Die monatlichen Beihilfen betragen € 178 für Empfänger in Ländern, die nicht der EU angehören und € 216 für Empfänger in den EU-Beitrittsländern (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).

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Hardship Fund

 

Der Hardship Fund wurde nach fünfjährigen Verhandlungen der Claims Conference mit der Bundesregierung im Jahr 1980 eingerichtet. Der Fonds ermöglicht Einmalzahlungen in Höhe von € 2.556 an jüdische NS-Opfer, die nach Ablauf der Antragsfrist des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) im Jahr 1965 aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks in den Westen emigriert sind.

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