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Diskriminierung, Arisierung und Vernichtung der Juden in Deutschland

Nach der Weimarer Verfassung von 1919 war allen Staatsbürgern die Gleichheit vor dem Gesetz zugesichert. Dies änderte sich schlagartig mit der Machtübernahme Hitlers am 20. Januar 1933. Die von gewalttätigen Ausschreitungen begleiteten Boykottaktionen vom März/April 1933 bildeten  den Auftakt einer beispiellosen sich radikalisierenden Judenverfolgung, die die Juden nach und nach aus dem gesamten Wirtschafts- und Erwerbsleben verdrängte, ihnen die Lebensgrundlage entzog und sie von der übrigen Gesellschaft vollständig isolierte.

Am 7. April 1933 erließ Hitler das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das unter anderem die Pensionierung der jüdischen Beamten und den Verlust der Zulassung für jüdische Juristen verfügte. Es war das erste von mehr als 2000 Sondergesetzen, Verordnungen und Verfügungen, die im Verlauf der Naziherrschaft gegen jüdische Bürger erlassen wurden.

Einen ersten Höhepunkt fanden die Diskriminierungen in dem Erlass der so genannten Nürnberger Gesetze im Herbst 1935. Das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre schloss Juden nun endgültig als Fremdblütige aus der deutschen Volksgemeinschaft aus. Damit wurden Juden formell jedes rechtlichen Schutzes beraubt.

Immer mehr Juden waren jetzt gezwungen, ihren Betrieb oder ihr Geschäft weit unter Wert zu verkaufen, um von dem mageren Erlös zu leben oder aber auswandern zu können. Zahlreiche Berufsverbote und andere diskriminierende Einschränkungen zerstörten binnen kurzer Zeit die wirtschaftliche Existenz der Juden in Deutschland. Die verbliebene jüdische Bevölkerung verarmte stetig.

Bis  Anfang 1938 waren schon rund 40 % der ehemaligen jüdischen Bevölkerung des deutschen Reiches vertrieben worden und hatten die Flucht in die Emigration gesucht. Ihr Vermögen hatten sie größtenteils verloren oder zurücklassen müssen.

Mit dem Jahr 1938 begann die zweite Phase der „Arisierung“, die zur endgültigen Liquidierung  jeder wirtschaftlichen Tätigkeit von Juden in Deutschland führte.  Der nationalsozialistische Staat erließ in kurzer Folge eine Flut von Maßnahmen, die die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben zum Inhalt hatte. Treuhänder wurden eingesetzt, deren Aufgabe es war, Unternehmen zu arisieren.  Diese Zwangsarisierung galt für alle jüdischen Geschäfte, Fabriken und Werkstätten, die zu dieser Zeit noch existierten. Die profitablen Betriebe wurden zur attraktiven Beute deutscher Firmen, eine Vielzahl jüdischer Unternehmen wurde schlicht liquidiert, die Vermögenswerte verschleudert und so der Markt zugunsten ihrer deutschen Konkurrenten bereinigt. In der Folge der staatlich inszenierten Reichspogromnacht endete jede eigenständige wirtschaftliche Existenz von Juden in Deutschland. 

Mit dem Beginn der Deportation und der organisierten Vernichtung der übrig gebliebenen jüdischen Bevölkerung beginnt zugleich das letzte Kapitel der staatlich perfektionierten  und bürokratisch organisierten Ausplünderung jüdischen Vermögens, die zuletzt noch nicht einmal vor den Leichen der Ermordeten halt machte. Auf der Grundlage der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz verfiel das gesamte Vermögen eines deutschen Juden dem deutschen Reich. Insbesondere die deutschen Finanzbehörden waren auf vielfältige Weise daran beteiligt, jüdisches Vermögen aufzuspüren und zugunsten der Reichskasse einzuziehen, während die Deportation der Juden in die Vernichtungslager des Ostens einsetzte.

Die Vernichtung des europäischen Judentums und die staatlich organisierte und kontrollierte Ausplünderung jüdischen Vermögens griffen so Hand in Hand. Die Geschichte der nationalsozialistischen Judenverfolgung ist zugleich die  Geschichte eines staatlich organisierten Raubmordes an der jüdischen Bevölkerung Europas.

 

Verspätete Gerechtigkeit: Rückerstattung und Entschädigung

Verspätete Gerechtigkeit: Rückerstattung und Entschädigung jüdischen Eigentums in Ostdeutschland


Nach dem Sieg der Alliierten über Hitlerdeutschland wurde das erschreckende Ausmaß der Naziverbrechen an den Juden für die Weltöffentlichkeit sichtbar. Es war für die Westallierten klar, dass zur Wiederherstellung fundamentaler Rechtsprinzipien in einem demokratischen Deutschland auch die Rückgabe entzogenen Eigentums gehörte. So entstanden in den unmittelbaren Nachkriegsjahren alliierte Rückerstattungsgesetze, die für drei westliche Besatzungszonen Rechtsprinzipien schufen und Verfahren vor den deutschen Zivilgerichten etablierten, nach denen jüdische Verfolgte ihr Vermögen zurück verlangen konnten.

Auf dem Gebiet der DDR hat es dagegen nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes weder unter sowjetischer Besatzungshoheit, noch nach Gründung der DDR jemals eine wirksame Rückerstattung oder Entschädigung geraubten jüdischen Vermögens gegeben. Die Führung der DDR lehnte jede Verantwortung für die Gräueltaten des Nationalsozialismus ab und verweigerte den Opfern des Holocaust unter dem Deckmantel ihrer antifaschistischen Staatsideologie über vierzig Jahre lang die Rückgabe ihres geraubten Eigentums und jede Form von Entschädigung.

Erst die friedliche Revolution setzte dieses Thema wieder auf die Tagesordnung. Im April 1990 bekannte sich die erste frei gewählte Volkskammer der DDR zu Ihrer „Mitverantwortung für die Demütigung, Vertreibung und Ermordung jüdischer Frauen, Männer und Kinder“. In der Konsequenz dieser Erklärung schuf die gesamtdeutsche Gesetzgebung im Rahmen des Vermögensrechts die Grundlage für die Rückgabe und Entschädigung geraubten jüdischen Vermögens. Auf diese Weise wurde die Rückgabe und Entschädigung nachvollzogen, die in Westdeutschland schon in den fünfziger Jahren im wesentlichen abgeschlossen worden war.

Die Anspruchsgrundlagen folgten dabei aus Gründen der Gleichbehandlung den Prinzipien, wie sie in der Rückerstattungsgesetzgebung für Westdeutschland entwickelt worden waren. In den so genannten Septemberverträgen bekannte sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den drei sogen. Westallierten zur Fortgeltung der Prinzipien des Rückerstattungsrechts und zur Übertragung dieser Prinzipien auf das Gebiet der ehemaligen DDR.  Das nach 1990 entstandene Vermögensrecht stellt dabei auch die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Claims Conference als „Nachfolgeorganisation“ seit 1990 dar.

Aufgrund der ungeheuren Dimensionen des nationalsozialistischen Massenmords an den europäischen Juden stellte sich schon unmittelbar nach 1945 das Problem unbeanspruchten und erbenlosen jüdischen Vermögens. Dieses Vermögen  durfte nicht  in  den Händen des Staates verbleiben, der dieses beispiellose Unrecht zu verantworten hatte oder aber in den Händen derer, die als indirekte Nutznießer der staatlichen Verfolgungsmaßnahmen Vermögenswerte erworben hatten.

Um dieses Problem zu lösen, hat der Gesetzgeber die Rechte auf unbeanspruchtes und erbenloses Vermögen so genannten Nachfolgeorganisationen übertragen. Diese Rechte nimmt für das Gebiet Ostdeutschland die Claims Conference war.

Die Claims Conference vereint in beispielloser Weise alle Strömungen des Judentums in aller Welt. Ihr Auftrag ist neben der Vertretung der jüdischen Interessen in allen Fragen von Ansprüchen jüdischer Verfolgter die Unterstützung bedürftiger Überlebender des Holocaust. Aus dem Erlös, den die Nachfolgeorganisation aus der Rückgabe und Veräußerung von Vermögenswerten und der Entschädigung erhält, speist die Claims Conference auf diese Weise ihre Hilfsprogramme in aller Welt.