Deutsche Zahlungen
Deutsche Sozialrente – Häufig gestellte Fragen
Siehe auch: Wo stelle ich einen Antrag? / Kindererziehungszeiten
Was bedeutet deutsche Sozialrente für Arbeit im Ghetto?
Das so genannte Ghettorentengesetz (ZRBG) trat 2002 in Kraft und gewährt basierend auf Gerichtsentscheidungen von 1997 (Arbeit im Ghetto Lodz in Polen betreffend) Renten für freiwillig und gegen Entgelt geleistete Arbeit in Ghettos auf von Nazi-Deutschland besetztem oder annektiertem Gebiet.
Welches sind die wichtigsten Zulassungskriterien für Zahlungen einer Sozialrente?
Die rentenversicherungspflichtige Arbeit wird als freiwillig und gegen Entgelt während der Inhaftierung in einem Ghetto auf von Nazi-Deutschland besetztem oder annektiertem Gebiet definiert.
Inwieweit ist die Claims Conference in das Ghettorentenprogramm involviert?
Obwohl die Claims Conference an der Verwaltung des Ghettorentenprogramms nicht beteiligt ist, unterstützt sie die Überlebenden mit Informationen zum Verständnis des Programms und seiner komplexen Maßgaben. Ferner verfolgt sie aufmerksam die Durchführung des ZRBGs durch die deutschen Rentenversicherungsträger und kämpft in vorderster Linie für Verbesserungen des Programms. Die Claims Conference arbeitet dabei eng mit den Regierungen der Vereinigten Staaten und des Staates Israel zusammen. Die Claims Conference ist mehrfach mit Vertretern des Deutschen Gesundheits- und Sozialministeriums zusammen getroffen, um auf Probleme bei der Durchführung des Gesetzes aufmerksam zu machen. Zwar haben die Konsultationen zu einigen eingeschränkten positiven Ergebnissen geführt, die Hauptprobleme jedoch konnten nicht gelöst werden. Von 70.000 Anträgen wurden zunächst 61.000 abgelehnt. Insbesondere verhinderte eine Reihe von Gerichturteilen, dass Antragsteller Zahlungen erhalten konnten.
Wie kam es zu der aktuellen Liberalisierung?
In fortlaufenden Gesprächen mit der Bundesregierung hat die Claims Conference mit Nachdruck immer wieder darauf hingewiesen, dass die Berechtigungskriterien der Ghettorenten von den deutschen Sozialversicherungsbehörden und den Gerichten uneinheitlich und zu streng ausgelegt wurden. Am 2. und 3. Juni 2009 haben der 13. und der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) die wichtigsten Auslegungspunkte des ZRBG geklärt. Mehrere zehntausend Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung, die aufgrund uneinheitlicher Auslegung abgelehnt worden waren, sind davon betroffen.
Welche Punkte hat das Gericht geklärt?
Die Mehrzahl der ZRBG-Fälle wurde wegen der Kriterien „Entgelt“, „freier Willensentschluss“ oder „freiwillige Arbeit“ sowie der Altersgrenze von den zuständigen Rentenversicherungsbehörden abgelehnt. Das Gericht hat jetzt geregelt, dass die Auslegung des Begriffs „Entgelt“ weiter als bisher gefasst ist. Auch „freiwillige Arbeit“ wird in einem breiteren Sinn verstanden; ebenso wurde die Abschaffung einer Altersgrenze bestätigt.
Entgelt
Das Gericht hat geklärt, dass die Auslegung des Begriffs „Entgelt“ auch andere Formen von Vergütung als Geld umfasst und dass alles, was gegen Arbeit erhalten wurde, als eine Form von „Entgelt“ anerkannt wird. „Entgelt“ beinhaltet daher auch Nahrung und andere Leistungen, die die Arbeitskräfte für ihre Arbeit erhalten haben.
Das Gericht hat ferner klar gestellt, dass ein solches Entgelt auch an dritte Personen statt an Ghettoarbeiter selbst entrichtet werden konnte, z.B. an den Judenrat des Ghettos. Das stellt gegenüber den ausgesprochen restriktiven Ablehnungen eine bedeutende Erleichterung dar.
Freiwillige Arbeit/freier Willensentschluss
Das Gericht hat ebenso die Definition des Begriffes „freiwillige“ Arbeit dahingehend erweitert, dass es einem Ghettoarbeiter möglich sein konnte, eine Arbeit oder die Bedingungen eines Arbeitseinsatzes anzunehmen oder abzulehnen.
Altersgrenzen
Weiterhin hat das Gericht bestätigt, dass im ZRBG keine Altersgrenzen gelten. Das einzige relevante Kriterium ist die vom Antragsteller geleistete Arbeit unabhängig vom Alter.
Wie können Antragsteller die Überprüfung abgelehnter Anträge veranlassen?
Antragsteller, deren Anträge abgelehnt wurden, brauchen keine Überprüfung ihres Antrags im Hinblick auf die Gerichtsentscheidungen vom Juni 2009 zu beantragen. Sie brauchen für die Wiederaufnahme ihrer Anträge auch nicht die für sie zuständige ZRBG-Behörde kontaktieren. Hingegen können Antragsteller den Status ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Sie sollten die ZRBG-Behörde auf jeden Fall über Änderungen von Adressen, Bankverbindungen usw. informieren. Die Kontaktdaten sind unterschiedlich und hängen vom derzeitigen Wohnland ab. Informationen über die regionalen Rentenversicherungsträger erhalten Sie unter Deutsche Rentenversicherung – Wo stelle ich einen Antrag?.
Wohin richten Antragsteller ihren Antrag auf Überprüfung?
Antragsteller sollten sich an die Rentenversicherungsbehörde wenden. Wenn der Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde, sollten sie sich an die Behörde wenden, die den Ablehnungsbescheid ausgestellt hat. Die Korrespondenz sollte immer den vollen Namen, die aktuelle Adresse und die Antragsnummer enthalten. Informationen über die regionalen Rentenversicherungsträger erhalten Sie unter Deutsche Rentenversicherung – Wo stelle ich einen Antrag?
Gibt es rückwirkende Zahlungen?
Seit den Gerichtsentscheidungen von 2009 bezüglich der Überprüfung abgelehnter Fälle hat die Claims Conference auf die Klärung dieses Punktes gedrängt. Im März 2010 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund verlautbart, dass bei Zuerkennung einer Rente in Überseinstimmung mit den Gerichtsentscheidungen eine Rückzahlung ab dem 1. Januar 2005 erfolgt.
Sind auch Witwen/Witwer berechtigt, einen Überprüfungsantrag nach ihren verstorbenen Ehegatten zu stellen?
Alle Witwen/Witwer von abgelehnten Antragstellern, die zwischenzeitlich verstorben sind, können einen Antrag auf Überprüfung stellen.
Sind Kinder von Überlebenden berechtigt, die Überprüfung des Anspruchs eines verstorbenen Elternteils zu beantragen?
Hierzu gibt es noch keine Entscheidung. Es wird angeraten, einen schriftlichen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde, die den Antrag der Eltern abgelehnt hat, zu stellen.
Gibt es eine Ausschlussfrist für die Beantragung einer Überprüfung?
Derzeit besteht keine Ausschlussfrist für einen Antrag auf Überprüfung entsprechend den neuen Regelungen des BSG.
Kann auch ein neuer Antrag gestellt werden?
Es gibt keine Frist für die Beantragung von Renten und sonstige Leistungen der deutschen Sozialversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ghettorente und dem Ghetto-Fonds?
Nach zahlreichen internationalen Interventionen und Druck auf der Aktionsebene unter der Führung der Claims Conference wegen der hohen Ablehnungsquote hat die Bundesregierung schließlich 2007 einen humanitären Fonds eingerichtet, aus dem jüdische NS-Opfer Einmalzahlungen in Höhe von 2.000 Euro als Anerkennung für freiwillige Arbeit in einem Ghetto erhalten können, auch wenn deren Anträge auf Leistungen der Sozialversicherung abgelehnt wurden. Die Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro (bekannt als BADV oder Ghetto-Fonds) und der Bezug einer monatlichen Ghettorente schlossen sich ursprünglich aus. Ghettoüberlebende konnten entweder das eine oder das andere erhalten, nicht aber beides. Beide Programme hatten Vorkehrungen, die den Bezug beider Leistungen ausschlossen.
Unlängst wurde gesetzlich geregelt, dass es berechtigten jüdischen Überlebenden jetzt möglich ist, beide Leistungen zu erhalten und so anzuerkennung für die Arbeit in einem von Nazi-Deutschland eingerichteten Ghetto zu Erfahren. Ghettoüberlebende, die bisher weder einen Antrag auf eine Zahlung aus dem Ghetto-Fonds oder auf Ghettorente gestellt haben, sollten dies unverzüglich tun. (Bitte beachten Sie: Der Ghetto-Fonds des BADV ist kein neues Programm!)
Es gibt keine Frist für Antragstellung für die Ghettorenten oder die Einmalzahlung von € 2.000aus dem Ghetto-Fonds.
Besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Ghettorente und Ghetto-Fonds?
Formal und administrativ werden die beiden Programme von zwei unterschiedlichen Regierungsstellen betreut. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig für das Netzwerk der deutschen Sozialversicherung und damit für die Ghettorenten. Der Ghettofonds wiederum wird unter der Ägide des Bundesministeriums der Finanzen vom Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) verwaltet.
Weitere Informationen
Das Faltblatt „ZRBG 2009“ wurde zur Verteilung von der Deutschen Rentenversicherung Bund erstellt und steht online zur Verfügung. Beim Klicken der nachstehenden Links erhalten Sie Informationen auf: Deutsch, Englisch, Russisch, Tschechisch, Slovakisch, Ungarisch, Französisch und Hebräisch.
Unterstützung und Anlaufstellen
Die deutsche Sozialgesetzgebung ist sehr komplex und Antragstellern oder Beschwerdeführern wird dringlich angeraten, sich spezialisierten Rechtsbeistand zu suchen, um neue Anträge zu stellen oder Ablehnungen überprüfen zu lassen. In einzelnen Ländern gibt es kostenlosen Rechtsbeistand für Holocaust-Überlebende z. B. durch gut informierte Sozialdienstleistungsagenturen. Kontaktadressen und Suchfunktionen nach Land oder Ort finden Sie auf unserer Website unter: http://www.claims-conference.de/individuelle-entschaedigungen/ghettorenten/antragstellung-und-kontakt/ oder http://www.claimscon.org/index.asp?url=zrbg_help
Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Diese Information wurde nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern
28. November 2011.
