Deutsche Sozialrente – Wo stelle ich einen Antrag?
Siehe auch „Kindererziehungszeiten“/Häufig gestellte Fragen
Regionale Rentenversicherungsbehörden
Die Antragstellung auf eine Ghettorente unterliegt keiner Frist.
Das Antragsformular kann auf nachstehender Website in Deutsch und Englisch heruntergeladen werden. Es gibt Formulare für Neuanträge und für Witwen/Witwer von berechtigten Holocaust-Überlebenden.
Antragsteller können die DRV-Bund in Berlin (Deutscher Sozialrententräger) kontaktieren und um Überprüfung ihrer Rente bitten oder aber einen neuen Antrag auf eine Rente stellen.
Anschrift:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Kontakt:
Telefonische Beantwortung von Fragen zur Ghettorente: +49/(0)30-20247780
Telefonzentrale: +49/(0)30-865-0
Fax: +49/(0)30-86527240
E-mail:drv@drv-bund.de
Eine vollständige Liste der regionalen Rentenversicherungsbehörden finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
Nachstehend finden Sie eine Liste einiger zuständiger regionaler Versicherungsbehörden, die für Holocaust-Überlebende zuständig sind.
DRV Bund Zuständig für alle Länder; Auskunft in englischer,
Tel.: +49/(0)30-20247780 polnischer und russischer Sprache
DRV Rheinland Zuständig für Anträge aus Belgien Chile und Israel
Tel. Inland: 08000-100048013
Tel. Ausland: +49/(0)211-937-0
DRV Nord Zuständig für Anträge aus Dänemark, Estland, Finnland,
Tel.: +49/(0)40-5300-0 Großbritannien, Kanada, Lettland, Litauen, Norwegen Schweden und die USA
DRV Rheinland-Pfalz Zuständig für Anträge aus Frankreich und Luxemburg
Tel.: +49/(0)6232-17-2459
DRV Bayern Süd Zuständig für Anträge aus Österreich, Slowakei und
Tel.: +49/(0)871-81-2154 Tschechische Republik
DRV Mitteldeutschland Zuständig für Anträge aus Ungarn
Tel.: +49/(0)361-482-4000
DRV Knappschaft-Bahn-See Zuständig für alle Länder
Tel.: +49/(0)234-304-23001
Die Claims Conference ist an der Verwaltung, Implementierung oder Bearbeitung von Anträgen auf Ghettorenten oder im Ghettofonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner und unverbindlicher Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine abschließende und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der genannten Regierungen oder ihrer Behörden. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Leser gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Leser sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu einem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines „help centre“ wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an verschiedene Sozialeinrichtungen weiter; jede Einrichtung ist für die von ihr gegebenen Auskünfte selbst verantwortlich. Die hier vorliegenden Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung gegeben; sie können sich jedoch jederzeit nach dem genannten Zeitpunkt ändern. – 19. Oktober 2011
