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Verhandlungen der Claims Conference sichert Renten für zusätzliche NS Opfer

 

 

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Claims Conference erziehlt wichtige Verbesserungen für NS-Verfolgte

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Claims Conference erhält zusätzliche Mittel für pflegebedürftige NS-Opfer

10. März 2010 – In ihrer jährlichen Verhandlungsrunde mit der Bundesregierung hat die Claims Conference zusätzliche Mittel für die häusliche Pflege von betagten und pflegebedürftigen NS-Opfern in aller Welt erhalten. Der Betrag für das Jahr 2010 wurde um 25 Millionen auf 55 Millionen Euro angehoben. Ferner wurden weitere Liberalisierungen bei den Zulassungskriterien für Verfolgte, die in einem KZ inhaftiert waren und sogenannte Westverfolgte erreicht.
„Angesichts rückläufiger Mittel aus den Entschädigungsabkommen früherer Jahre werden die Gelder äußerst dringlich benötigt, um hoch betagten Überlebenden einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen“, sagte Georg Heuberger, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. „Rund die Hälfte aller Holocaust-Überlebenden weltweit führen eine Existenz unterhalb der Armutsgrenze und können sich die erforderliche häusliche Pflege nicht leisten“, so Heuberger weiter.

Der Leiter des Verhandlungsteams der Claims Conference, Botschafter Stuart Eizenstat, erklärte: “Die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um dem Bedarf der ärmsten Holocaust-Überlebenden in aller Welt begegnen zu können. Es bleibt noch Vieles zu tun wie etwa eine mehrjährige Festlegung für Homecare-Mittel zu treffen oder zusätzliche Leistungen für die Überlebenden durchzusetzen.“

 

Mit den zugesagten Mitteln fördert die Claims Conference Sozialeinrichtungen, die arme Holocaust-Überlebende in aller Welt unterstützen. Betagte und pflegebedürftige NS-Opfer erhalten so Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens wie zum Beispiel beim Füttern, Anziehen, Waschen, bei der Medikation, bei hauswirtschaftlichen Maßnahmen und beim Einkaufen.

Auch hat das Bundesfinanzministerium zugestimmt, dass Anträge von Holocaust-Überlebenden, die weniger als sechs Monate in einem Konzentrationslager waren und die keine Rente nach dem BEG, dem Artikel 2–Abkommen, dem CEEF oder vom Israelischen Finanzministerium erhalten, zusammen mit der Claims Conference überprüft werden. Nach den geltenden Kriterien waren bestimmte Überlebende bisher nur dann berechtigt, wenn sie eine Mindesthaftzeit von sechs Monaten in einem Konzentrationslager nachweisen konnten.

Weiterhin konnten rund 1.300 sogenannte Westverfolgte in das Artikel 2-Abkommen einbezogen werden. Laufende Beihilfen aus dem Artikel 2 – Abkommen können nunmehr auch jene westeuropäischen Überlebende erhalten, die die Leistungskriterien des Artikel 2-Fonds erfüllen und die bis zu 35.000 DM (17.895 Euro) Entschädigungszahlungen aus deutscher Quelle erhalten haben.

Der Artikel 2-Fonds ermöglicht monatliche Beihilfen in Höhe von derzeit 291 Euro, der Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) in Höhe von derzeit 240  Euro an bestimmte Überlebende des Holocaust. Im Artikel 2-Fonds, der 1992 auf der Grundlage von Verhandlungen der Claims Conference mit der Bundesregierung eingerichtet wurde, konnten bisher mehr als 73.000 Holocaust-Überlebende monatliche Beihilfen erhalten. Die laufenden Beihilfen betragen 291 Euro im Monat und erreichen derzeit 53.000 Überlebende in aller Welt.