CEEF Mittel- und Osteuropafonds
Das Stellen eines Antrags auf Entschädigung bei der Claims Conference ist gebührenfrei. Sie müssen niemanden dafür bezahlen, dass Sie ein Antragsformular erhalten und es ist nicht erforderlich, sich beim Ausfüllen oder Einreichen des Antragsformulars helfen zu lassen. Falls Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an ein Regional- oder Verbindungsbüro der Claims Conference wenden . Auch dies ist kostenlos.
Verbindungsbüros der Claims Conference
Die Kontaktadressen der Verbindungsbüros der Claims Conference finden Sie hier.
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren in den folgenden Ländern.
Bulgarien
Tschechische Republik
Estland
Lettland
Litauen
Poland
Rumänien
Slovakische Republik
Slovenien
Die Berechtigungskriterien des CEEF sind dieselben wie im Artikel 2-Fonds, allerdings mit der Prämisse, dass für alle CEEF-Antragsteller das Notlagenkriterium unterstellt wird. Beihilfeempänger erhalten 300 Euro monatlich.
In den Verhandlungen der Jahre 2009 und 2011 konnte die Claim Conference eine deutliche Steigerung der CEEF-Beihilfe erreichen.
Statistik Mittel- und Osteuropafonds
Bestätigte Anträge: 24.307
Gesamtsumme Beihilfen: 479 Millionen US $
Angesichts der beträchtlich gestiegenen Lebenshaltungskosten hat die Claims Conference von der Bundesregierung immer wieder die Anhebung und Angleichung der CEEF-Zahlungen gefordert. Ab 1. Januar 2013 werden die CEEF-Beihilfen auf das Niveau des Artikel-2 Fonds angehoben, seit langer Zeit ein wichtiges Anligen der Claims Conference.
Die Claims Conference führt regelmäßige Verhandlungen mit Deutschland, um die Berechtigungskriterien zu liberalisieren und die Zahl der Berechtigten im CEEF und im Artikel 2- Fonds zu erhöhen. Bis heute erreichte Ergebnisse umfassen u.a.:
- 2002 erklärte sich die Deutsche Regierung bereit, vormals nicht anerkannte Lager und Arbeitskommandos in Rumänien und andernorts im Artikel 2-Fonds und CEEF anzuerkennen und auf diese Weise die Anzahl der berechtigten Antragsteller zu erhöhen.
- 2003 verhandelte die Claims Conference eine Dynamisierung der Zahlungen in den Artikel 2- und den CEEF-Fonds in Anlehnung an die Erhöhungen der BEG-Renten sowie die Einbeziehung weiterer, bislang nicht anerkannter Lager in Ungarn. Zusätzlich können bestimmte Personen, die während der Zeit der Verfolgung Staatsbürger westlicher Länder waren und bislang keine Anträge stellen durften, nunmehr unter bestimmten Umständen Artikel 2- Zahlungen erhalten.
- In 2004 verhandelte die Claims Conference die Einbeziehung bislang nicht anerkannter Lager in Bulgarien sowie Zahlungen an Personen, die älter als 18 Jahre waren und unter falscher Identität oder mit falschen Papieren in der Illegalität überlebt hatten, sofern diese alle übrigen Anerkennungskriterien der Fonds erfüllen.
- Im Jahr 2005 erklärte sich die Deutsche Regierung bereit, jene Holocaust-Überlebenden, die mindestens sechs Monate in bestimmten Arbeitslagern in Ungarn, Tunesien, Marokko und Algerien inhaftiert waren, einzubeziehen, sofern diese alle übrigen Anerkennungskriterien der Fonds erfüllen.
Aktualisiert: April 2011

