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Wichtiger Hinweis

 

19. März 2009.  Die Bundesregierung stimmte einer seit langem vorgetragenen Forderung der Claims Conference zu, dass NS-Opfer einen Zweitantrag im Hardship Fund stellen können, auch wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt als nicht leistungsberechtigt abgelehnt worden waren.

 

Hardship FundÜberblick

1975 nahm die Claims Conference Verhandlungen über eine Entschädigung für Überlebende auf, die aus den Ostblockstaaten emigriert waren. Am Ende der Verhandlungen stand 1980 die Einrichtung des Hardship Fund, der Einmalzahlungen in Höhe von 5.000 DM ermöglicht.

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Nach den Maßgaben des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) waren Entschädigungsleistungen auf ehemalige deutsche Staatsangehörige, Flüchtlinge und staatenlose Personen beschränkt. Holocaust-Überlebende in den Ländern des so genannten Ostblocks konnten keine Entschädigung erhalten.

Die Entspannungspolitik zwischen Ost und West führte zur Auswanderung vieler Überlebender in den Westen, die damit Flüchtlingsstatus erhielten. Sie waren aber weiterhin von deutschen Entschädigungsprogrammen ausgeschlossen, da die Antragsfrist für das BEG 1969 endete.

1975 nahm die Claims Conference Verhandlungen auf über eine angemessene Entschädigung für Überlebende, die aus den Ostblockstaaten emigriert waren, sowie über die Verlängerung der BEG-Antragsfristen, jedoch ohne Erfolg. Schließlich richtete die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1980 einen Härtefonds (Hardship Fund) ein und stattete ihn mit 400 Millionen DM aus. Die Mittel sollten Einmalzahlungen an Holocaust-Überlebende in Höhe von 5.000 DM (jetzt € 2.556) ermöglichen, wobei zusätzlich fünf Prozent der Gesamtsumme für institutionelle Förderung zur Verfügung gestellt werden sollte.

Die Deutsche Regierung stimmte der Einrichtung des Fonds nur unter der Bedingung zu, dass die Claims Conference - und nicht deutsche Behörden – die Bearbeitung der Anträge und die Durchführung der Auszahlungen übernahm.

„Die Einbeziehung der Überlebenden der Leningrader Blockade in den Hardship Fund schließt eine historische Lücke der Entschädigungsregelungen.“

Bei der ursprünglichen Ausstattung des Fonds war man davon ausgegangen, dass 80.000 Holocaust-Überlebende leistungsberechtigt sein könnten, vornehmlich bedürftige Personen, die aus den Ostblockländern geflohen waren.

Mit dem Zusammenbruch des Kommunismus emigrierten immer mehr Holocaust-Überlebende aus den ehemaligen Ostblockländern in den Westen, was zu einem erhöhten Mittelbedarf im Hardship Fund führte. In Folgeverhandlungen sicherte die Claims Conference bis Ende 1992 weitere 135 Millionen DM für die Finanzierung des Hardship Fund sowie 10 Millionen DM für institutionelle Förderung in Israel. Seit 1992 ist die Finanzierung des Hardship Fund in der Vereinbarung über den Artikel 2-Fonds geregelt, die nunmehr den Hardship Fund und den Artikel 2-Fonds umfasst, die beide bis heute aktiv sind.

Statistik Hardship Fund

Einmalzahlungen: 353.612 jüdische NS-Opfer

Gesamtsumme Einmalzahlungen: rund 967 Millionen US$



Der Hardship Fund bietet nach wie vor eine finanzielle Hilfestellung für viele ältere jüdische NS-Opfer.