Rivka Gotlev, Teilnehmerin eines therapeuthischen Kurses in einem Claims Conference unterstützten geriatrischen Zentrum in Israel. Foto: Sarah Levin

Künftiger Betreuungsbedarf von Überlebenden - Überblick

Holocaust-Überlebende mit Anspruch auf häusliche Pflege durch die „Foundation for the Benefit of Holocaust Survivors in Israel“ ( Keren), Schätzung basierend auf der Betreuungsstatistik vom November 2007.

Quelle:  Meyers-JDC-Brookdale Institute, Holocaust Survivors in Israel: Population Estimates and Utilization of Services for Nursing Care at Home, Tabelle e Pflege, Tabelle 7, 22. Juni 2008



 

Die Tabelle gibt die geschätzte Anzahl von NS-Opfern für den Zeitraum 2007 bis 2022 wieder, die nach dem israelischen Gesetz für Langzeitbetreuung (analog den 2003 festgelegten Kriterien) einen maximalen Betreuungsanspruch haben. Um einen erhöhten Betreuungsstandard beanspruchen zu können, muss ein bestimmter, den nationalen Bestimmungen entsprechender Behinderungsgrad vorliegen (50 %). Dieser Personenkreis erhält derzeit vom nationalen israelischen Versicherungsinstitut (Bituach Leumi) 5,5 Wochenstunden an häuslicher Pflege und zusätzlich weitere 9 Wochenstunden durch die von der Claims Conference geförderte Foundation for the Benefit of Holocaust Victims in Israel. Trotz der rückläufigen Zahl von NS-Opfern in Israel, steigt der Prozentsatz derer mit gesundheitlichen Einschränkungen weiter an. Die Tabelle legt dar, dass die Zahl der Betreuungsfälle im Jahr 2022 noch rund 77 Prozent der Fallzahlen des Jahres 2007 beträgt. Es ist offenkundig, dass es bis zum Jahr 2022 und darüber hinaus einen ausgewiesenen, extensiven Betreuungsbedarf für beeinträchtigte NS-Opfer geben wird.