Kunst- und Kulturgüter
Rückerstattung und Entschädigung - Überblick
In den meisten Fällen handelt es sich um die letzten persönlichen Verbindungsglieder von Nachfahren zu ihren Familien, die im Holocaust ermordet wurden.

- Blick in das Wohnzimmer des Sammlerehepaares Dr. Fischer in Frankfurt am Main. Historisches Bildarchiv Dr. Paul Wolff Tritschler, Offenburg
Die Claims Conference und die World Jewish Restitution Organization (WJRO) haben ein umfassendes Programm für die Rückerstattung von Kunst- und Kulturgütern aus jüdischem Eigentum, das während des Holocaust geraubt wurde, aufgelegt.
Die Restitutionsbemühungen in diesem Bereich haben in der Vergangenheit weitaus weniger Ergebnisse gebracht als etwa im Bereich von Aktien- und Grundbesitz. Die Versäumnisse liegen begründet in den Möglichkeiten des internationalen Grenztransfers von Kunstwerken, in der fehlenden Veröffentlichung der früheren Besitzverhältnisse, in der schwierigen Zurückverfolgung von Transaktionen des Kunsthandels über Jahrzehnte hinweg sowie im Nichtvorhandensein einer zentralen Schiedsstelle für Ansprüche dieser Art.
Die Claims Conference und die WJRO haben eine Kooperation mit den jüdischen Gemeinden in aller Welt gestartet, um eine erhöhte Aufmerksamkeit auf die Rückerstattung von geraubten Kunst- und Kultusgegenständen zu richten. Die beiden Organisationen sind bemüht, wesentliche Fragen der Restitution von Kunstwerken zu systematisieren und Verfahren zu verbessern und weiter zu entwickeln, damit mehr Eigentümer und Erben ihren Besitz zurückerhalten können.
Die Rückgabe von geraubten Kunstwerken und Kultusgegenständen ist in der Regel von größerer Tragweite als die Restitution anderer Vermögenswerte. Es handelt sich zumeist um Gegenstände des persönlichen Besitzes, die wegen ihrer Ästhetik und ihrer kulturellen Bedeutung geschätzt und oft über Generationen weitergegeben wurden. In den meisten Fällen sind diese Kunst- und Kulturgüter die letzten persönlichen Verbindungsglieder von Nachfahren zu ihren Familien, die im Holocaust ermordet wurden. Viele Kunstwerke haben ihren Weg in Museen rund um den Globus gefunden, ohne dass es ein geeignetes Verfahren für Familienmitglieder gäbe, gezielt nach ihrem Verbleib zu fahnden.
Eine internationale Anstrengung für die Restitution von Kunst- und Kulturgütern aus jüdischem Besitz würde dazu beitragen, dass Familienwerte in die Hände der rechtmäßigen Eigentümer zurück gelangen.
Wichtige Konferenzen und Resolutionen auf Regierungsebene haben in den vergangenen zehn Jahren immerhin dazu geführt, dass international gültige Regeln für die Rückerstattung von Kunst- und Kulturgütern festgelegt wurden; so insbesondere die Prinzipien der Washingtoner Erklärung (1998), die Resolution 1205 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (1999) und die Vilnius-Erklärung (2000). Im Ergebnis sind einige positive Schritte für die Rückerstattung von beweglichem Kunst- und Kulturgütern aus jüdischen Besitz zu verzeichnen; doch die Entwicklung ist langsam und eine beträchtliche Anzahl von gestohlenen Kunst- und Kulturgegenständen konnte noch nicht zurückgegeben werden; sie befinden sich bis heute im öffentlichen oder in Privatbesitz.
