Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) - Überblick
Im Januar 1998, nach einem Jahr intensiver Verhandlungen mit der Bundesregierung, erreichte die Claims Conference eine Vereinbarung, der zufolge erstmals schwerstverfolgte jüdische Opfer in Mittel- und Osteuropa und in der früheren Sowjetunion für ihr Leiden Entschädigungszahlungen erhalten können. Ziel der Verhandlungen war die Einbeziehung von Überlebenden, deren Lebensbedingungen sich grundsätzlich von denen im Westen unterscheiden.
Die Berechtigungskriterien des CEEF sind dieselben wie im Artikel 2-Fonds, allerdings mit der Prämisse, dass für alle CEEF-Antragsteller das Notlagenkriterium unterstellt wird.
In den Verhandlungen des Jahres 2009 mit der Bundesregierung konnte die Claim Conference eine deutliche Steigerung der CEEF-Beihilfe erreichen. Ab Januar 2010 werden alle CEEF-Beihilfeempfänger monatlich 240 Euro erhalten. Derzeit liegen die von der Bundesregierung festgelegten Beträge für rund 7.580 Überlebende in den EU-Beitrittsländern bei 216 Euro, während rund 5340 Überlebende in den Nicht-EU-Staaten nur 178 Euro im Monat erhalten.
Statistik Mittel- und Osteuropafonds (Juli 2010)
Bestätigte Anträge: 23.901Derzeit laufende Beihilfen: 12.368 in 22 Ländern
Gesamtsumme Beihilfen: 338 Millionen US $
Die Anhebung führt zu einer Steigerung der Beihilfen in den Nicht-EU-Staaten um 35 Prozent und in den EU-Beitrittsländern um 11 Prozent.
Angesichts der beträchtlich gestiegenen Lebenshaltungskosten hat die Claims Conference von der Bundesregierung immer wieder die Anhebung und Angleichung aller CEEF-Zahlungen gefordert. Auch weiterhin wird die Claims Conference darauf dringen, die Höhe der CEEF-Zahlungen der des Artikel 2 anzupassen.
„Die Anhebung der CEEF-Beihilfen auf das Niveau des Artikel 2-Fonds ist uns ein wichtiges Anliegen.“
(Georg Heuberger, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland)
Die Claims Conference führt regelmäßige Verhandlungen mit Deutschland, um die Berechtigungskriterien zu liberalisieren und die Zahl der Berechtigten im CEEF und im Artikel 2- Fonds zu erhöhen. Bis heute erreichte Ergebnisse umfassen u.a.:
- 2002 erklärte sich die Deutsche Regierung bereit, vormals nicht anerkannte Lager und Arbeitskommandos in Rumänien und andernorts im Artikel 2-Fonds und CEEF anzuerkennen und auf diese Weise die Anzahl der berechtigten Antragsteller zu erhöhen.
- 2003 verhandelte die Claims Conference eine Dynamisierung der Zahlungen in den Artikel 2- und den CEEF-Fonds in Anlehnung an die Erhöhungen der BEG-Renten sowie die Einbeziehung weiterer, bislang nicht anerkannter Lager in Ungarn. Zusätzlich können bestimmte Personen, die während der Zeit der Verfolgung Staatsbürger westlicher Länder waren und bislang keine Anträge stellen durften, nunmehr unter bestimmten Umständen Artikel 2- Zahlungen erhalten.
- In 2004 verhandelte die Claims Conference die Einbeziehung bislang nicht anerkannter Lager in Bulgarien sowie Zahlungen an Personen, die älter als 18 Jahre waren und unter falscher Identität oder mit falschen Papieren in der Illegalität überlebt hatten, sofern diese alle übrigen Anerkennungskriterien der Fonds erfüllen.
- Im Jahr 2005 erklärte sich die Deutsche Regierung bereit, jene Holocaust-Überlebenden, die mindestens sechs Monate in bestimmten Arbeitslagern in Ungarn, Tunesien, Marokko und Algerien inhaftiert waren, einzubeziehen, sofern diese alle übrigen Anerkennungskriterien der Fonds erfüllen.
Aktualisiert am 27. Mai 2009

